
Über uns
Das Institut für Bankrecht ist ein Verein, dessen vorrangiger Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Lehre und Weiterbildung auf dem Gebiet des Bankrechts ist.
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Das Institut für Bankrecht befasst sich sowohl mit der Förderung von Wissenschaft und Forschung, als auch mit der Lehre und Weiterbildung auf dem Gebiet des Bankrechts. Auch die Kooperation von Wissenschaft und Praxis in allen einschlägigen Themenbereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts gehört zu den Aufgabenbereichen des Instituts für Bankrecht.
Das Institut für Bankrecht ist ein Verein, dessen vorrangiger Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Lehre und Weiterbildung auf dem Gebiet des Bankrechts ist.
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Zur Intensivierung der Kooperation von Wissenschaft und Praxis werden regelmäßig Vortrags- und Seminarveranstaltungen angeboten, die sich vor allem an (Bank-)Praktiker/innen richten.
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Zu unserem Service gehört auch eine regelmäßige Information unserer Mitglieder über ausgewählte Judikatur und Literatur. Außerdem finden Sie hier weitere Informationen zu unserer Schriftenreihe sowie über Presseartikel.
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